Fragen
Übersetzte fatāwā anerkannter Gelehrter und Antworten auf eingesandte Fragen, jeweils mit Quellenangabe.
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Frage Nr. 5: Erlaubte Waren und Dienste, die für Verbotenes genutzt werden
Darf man eine an sich erlaubte Ware oder Leistung verkaufen oder vermieten, wenn man weiß, dass der Kunde damit Verbotenes tut, etwa beim Hochzeitssaal oder beim Schminken?

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Frage Nr. 4: Scheidung nach der Sunnah und verbotene Scheidung: Was ist der Unterschied?
Was ist der Unterschied zwischen der Scheidung nach der Sunnah und der Scheidung, die als Neuerung gilt? Wann und wie darf ein Mann seine Frau scheiden, und was gilt, wenn er es auf die falsche Weise getan hat?

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Frage Nr. 3: Die versäumte Sunnah des Faǧr nach dem Pflichtgebet nachholen
Wenn ich in die Moschee komme und das Gemeinschaftsgebet des Faǧr bereits begonnen hat, schließe ich mich an und hole die beiden rakʿah der sunnah unmittelbar nach dem Pflichtgebet nach. Ist das erlaubt, oder muss ich damit bis nach Sonnenaufgang warten?

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Frage Nr. 2: Altgold beim Juwelier mit neuem Schmuck verrechnen
Meine Frau wollte ihren alten Goldschmuck abgeben und dafür neuen kaufen. Der Juwelier hat das Altgold gewogen, seinen Wert in Geld umgerechnet und in einem Vorgang mit dem Preis des neuen Schmucks verrechnet. Meine Frau hat für das Altgold kein Geld in die Hand bekommen, sondern nur sofort die Differenz bezahlt. Ist das erlaubt, oder ist es ribā?

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Frage Nr. 1: Wird die Waschung ungültig, wenn man beim Reinigen eines Kleinkindes dessen Geschlechtsteil berührt?
Macht das Berühren des Geschlechtsteils eines Kleinkindes beim Reinigen die Gebetswaschung ungültig? Die Lehrmeinung der Ḥanbaliten, die übrigen Rechtsschulen sowie Ibn Taymiyyah, Ibn Bāz und Ibn ʿUṯaymīn mit Belegen.

So werden Fragen beantwortet
Jede Antwort nennt ihre Belege und Quellen. Rechtsfragen werden in der Regel nach dem ḥanbalitischen maḏhab beantwortet; seine Position wird als solche gekennzeichnet, abweichende Positionen werden angeführt und ebenso kenntlich gemacht. Ausgewählte Fragen und Antworten werden hier veröffentlicht, ohne Namen der Fragenden.