Vier Grundpfeiler für den muslimischen Kaufmann

Übersetzung: Vier Grundpfeiler für den muslimischen Kaufmann

Von Šayḫ ʿAbd ar-Razzāq ibn ʿAbd al-Muḥsin al-Badr. Aus dem Arabischen übersetzt von Ferhat Abū ʿAbdillāh.

Imām Aḥmad überliefert in seinem Musnad aus dem ḥadīṯ von ʿAbduḷḷāh ibn ʿAmr, dass der Gesandte Aḷḷāhs, ṣalla-ḷḷāhu ʿalayhi wa sallam, sagte:

Ḥadīṯ

«أَرْبَعٌ إِذَا كُنَّ فِيكَ فَلَا عَلَيْكَ مَا فَاتَكَ مِنَ الدُّنْيَا: حِفْظُ أَمَانَةٍ، وَصِدْقُ حَدِيثٍ، وَحُسْنُ خَلِيقَةٍ، وَعِفَّةٌ فِي طُعْمَةٍ»

„Vier (Eigenschaften): Wenn sie dir zu eigen sind, dann schadet dir nicht, was dir von der diesseitigen Welt entgeht: das Bewahren des anvertrauten Gutes, die Wahrhaftigkeit der Rede, ein guter Charakter und Lauterkeit in der Nahrung.“123

Das ist ein gewaltiger ḥadīṯ. Er verdient es, dass jeder muslimische Kaufmann über ihn nachdenkt und ihn stets vor Augen hat. Ja, er sollte unter den Kaufleuten, in den Geschäften und in den Firmen verbreitet werden, damit er den Weg dessen, der sich mit Handel beschäftigt, und seine Art zu verkaufen, zu kaufen und mit anderen umzugehen, korrigiert, und zwar dadurch, dass diese vier Dinge für ihn feste Grundlagen sind, über die er nicht verhandelt, wie hoch der Gewinn auch sein mag. Denn der ḥadīṯ enthält eine weise und überaus gewaltige Heilung für den großen Verderb, der den Charakter der Menschen befällt, wenn sie sich der diesseitigen Welt und ihren vergänglichen Gütern zuwenden, dem Handel, dem Erwerb von Vermögen und dem Streben nach Gewinn.

Und davor ist man nur sicher, wenn der Kaufmann diese vier im ḥadīṯ genannten Grundlagen bewahrt, darauf achtet, nichts von ihnen zu verletzen, und sie wie Grundpfeiler behandelt, deren Verlust er nicht hinnimmt. Dann kümmert es ihn nicht, wenn ihm um der Bewahrung dieser Grundpfeiler willen etwas von der diesseitigen Welt entgeht. Selbst wenn große Einkünfte und viele Gewinne vor ihm liegen, zerstören sie nichts von diesen Grundlagen. Dabei vergegenwärtigt er sich stets das Wort des Propheten, ṣalla-ḷḷāhu ʿalayhi wa sallam: „dann schadet dir nicht, was dir von der diesseitigen Welt entgeht“. So kümmert ihn nicht, was ihm von der diesseitigen Welt entgeht, weil er diese erhabenen Eigenschaften und gewaltigen Charakterzüge bewahrt und an ihnen festhält, die im ḥadīṯ genannt sind.

Der Mensch wird in diesen vier Dingen hart geprüft, wenn er in den Bereich des Handels eintritt. Manchmal bieten sich ihm viele, sehr verlockende Gewinne, doch sie verlangen von ihm, dass er lügt, betrügt oder Ähnliches. Dann beginnt er, mit sich selbst zu verhandeln: Soll er diesen Gewinn auf solchen Wegen erzielen? Oder sagt er, wie der ḥadīṯ es weist: Mir schadet nicht, was mir von der diesseitigen Welt entgeht; mögen mir diese Grundlagen bleiben? Selbst wenn es dem äußeren Anschein nach so aussieht, dass er keinen Gewinn macht, dass er das Geschäft oder den Handel verliert oder ihm etwas von den Gewinnen und Einkünften entgeht, so gibt Aḷḷāh, subḥānahu wa taʿālā, ihm Besseres als Ersatz; denn die Versorgung und die Huld liegen in Seiner Hand, subḥānahu wa taʿālā.

Das Wort des Propheten, ʿalayhi-ṣ-ṣalātu wa-s-salām, „dann schadet dir nicht, was dir von der diesseitigen Welt entgeht“, ist also eine Zusicherung für den Kaufmann. Das heißt: Sei nicht betrübt über den entgangenen Gewinn, auch wenn er groß war, und bedauere ihn nicht; denn du bist im Guten und hast Gewinn, selbst wenn dir dieses Geld entgangen ist. Und dir wird gesegneter Ersatz von Aḷḷāh zuteil. Deshalb sollte jeder, der sich auf einen Handel einlässt, diese vier gewaltigen Grundlagen beachten, und sie sollten bei ihm fest verankert sein:

Die erste: ḥifẓu amānah („das Bewahren des anvertrauten Gutes“).
Das heißt, er ist vertrauenswürdig in seinen Geschäften: Er übt weder ġišš (Betrug) noch ḫidāʿ (Täuschung) noch makr (List). Er ist vertrauenswürdig darin, die Rechte der Menschen zu wahren und ihnen ihr Vermögen zurückzugeben. Er missachtet die Rechte der Menschen nicht,4 sondern wird dem anvertrauten Gut gerecht. Der Mensch kann geprüft und auf die Probe gestellt werden, wenn er in den Handel eintritt: Bewahrt er das anvertraute Gut? Oder vernachlässigt er es, um Geld oder etwas von den vergänglichen Gütern der diesseitigen Welt zu erlangen? Viele Menschen fallen in dieser Prüfung durch und vernachlässigen das anvertraute Gut, um Geld oder etwas von den Gütern der diesseitigen Welt und ihrem vergänglichen Genuss zu gewinnen.

Manche Menschen sind nur in engen Grenzen und bei begrenzten Interessen vertrauenswürdig: Sie begegnen nur dem vertrauenswürdig, der auch ihnen gegenüber vertrauenswürdig handelt, und vergelten ihm damit Gleiches mit Gleichem. Treffen sie auf einen Vertrauenswürdigen, behandeln sie ihn vertrauenswürdig; treffen sie auf einen Verräter, behandeln sie ihn mit Verrat. Das ist nicht die Art des Gläubigen. Im Musnad und anderswo wird mit authentischer Überlieferungskette aus dem ḥadīṯ von Anas ibn Mālik, raḍiya-ḷḷāhu ʿanhu, überliefert, dass der Prophet, ṣalla-ḷḷāhu ʿalayhi wa sallam, sagte:

Ḥadīṯ

«أَدِّ الْأَمَانَةَ إِلَى مَنِ ائْتَمَنَكَ، وَلَا تَخُنْ مَنْ خَانَكَ»

„Gib das anvertraute Gut dem zurück, der es dir anvertraut hat, und verrate nicht den, der dich verraten hat.“5

Vertrauenswürdigkeit ist also zu jeder Zeit und in allen Lagen gefordert und in all ihren Formen lobenswert, und Verrat ist in all seinen Formen tadelnswert und hässlich.6 Deshalb sagte er, ʿalayhi-ṣ-ṣalātu wa-s-salām: „und verrate nicht den, der dich verraten hat“. Ja, fordere dein Recht von ihm, aber behandle ihn nicht mit Verrat; denn Verrat ist zu jeder Zeit tadelnswert.

Die zweite: ṣidqu ḥadīṯ („die Wahrhaftigkeit der Rede“).
Das heißt, er lügt nicht, vielmehr wahrt er die Wahrhaftigkeit. Wenn er mit den Menschen beim Verkaufen und Kaufen spricht, ist er stets wahrhaftig: Sagt er ihnen „Diese Ware ist neu“, ist er wahrhaftig in seiner Rede; sagt er „Diese Sorte ist echt“, ist er wahrhaftig in seiner Rede; sagt er „Das ist von heute, nicht von gestern“, ist er wahrhaftig in seiner Rede. Und er sagt sich: „Was nützt es mir, wenn ich an diesem einen Riyal verdiene und an jenem zwei, zehn, tausend oder mehr, mir aber die Eigenschaft der Wahrhaftigkeit verloren geht und ich zum Lügner werde?!“ Er, ʿalayhi-ṣ-ṣalātu wa-s-salām, hat gesagt:

Ḥadīṯ

«إِيَّاكُمْ وَالْكَذِبَ، فَإِنَّ الْكَذِبَ يَهْدِي إِلَى الْفُجُورِ، وَإِنَّ الْفُجُورَ يَهْدِي إِلَى النَّارِ»

„Hütet euch vor der Lüge, denn die Lüge führt zum Frevel, und der Frevel führt ins Feuer.“7

Dabei glaubt er fest daran, dass die Versorgung in der Hand Aḷḷāhs, subḥānahu wa taʿālā, liegt, und Riyals oder Dirham sind nicht das, wofür er die Eigenschaft der Wahrhaftigkeit aufgibt; denn die Wahrhaftigkeit ist ein fester Grundsatz und eine Grundlage, über die er nicht verhandelt und die er nicht aufgibt.

Bei manchen Menschen dagegen verdirbt der Charakter mit der Ausübung des Verkaufs und der Gier nach der diesseitigen Welt und den Einkünften. Sie werden mit bestimmten Geschäften geprüft, bei denen sie sich zur Lüge hingezogen finden; ja, mitunter schwören sie sogar schwere Eide. Er, ʿalayhi-ṣ-ṣalātu wa-s-salām, sagte und nannte unter den Dreien auch den, der seine Ware mit falschem Schwur absetzt:

Ḥadīṯ

«ثَلَاثَةٌ لَا يُكَلِّمُهُمُ اللَّهُ يَوْمَ الْقِيَامَةِ، وَلَا يَنْظُرُ إِلَيْهِمْ، وَلَا يُزَكِّيهِمْ، وَلَهُمْ عَذَابٌ أَلِيمٌ […] الْمُنَفِّقُ سِلْعَتَهُ بِالْحَلِفِ الْكَاذِبِ»

„Drei: Zu ihnen wird Aḷḷāh am Tag der Auferstehung nicht sprechen, Er wird sie nicht ansehen und nicht läutern, und für sie gibt es schmerzhafte Strafe. […] der, der seine Ware mit falschem Schwur absetzt.“8

So verkauft er die Wahrhaftigkeit und wird zum Lügner, um etwas von der diesseitigen Welt und ihrem vergänglichen Genuss zu erwerben, wa-l-ʿiyāḏu bi-llāh (bei Aḷḷāh suchen wir Zuflucht davor).

Die dritte: ḥusnu ḫalīqah („ein guter Charakter“).
Das heißt, er begegnet den Menschen mit gutem Charakter und edlen Umgangsformen. Wer mit Handel, Verkaufen und Kaufen beschäftigt ist, erlebt viel von den unterschiedlichen Verhaltensweisen und Wesensarten der Menschen, ja auch viel schlechten Umgang. Der ständige Umgang mit den Menschen beim Verkaufen, Kaufen und in den Geschäften wirkt sich nachteilig auf den Charakter aus, wenn er diesen in diesem ḥadīṯ dargelegten Grundpfeiler nicht bewahrt: „den guten Charakter“. Der Kaufmann ringt dann mit sich selbst, um seinen guten Charakter zu bewahren, statt seinen Charakter auf dem Markt durch den Umgang mit Menschen mit schlechtem Charakter zu verkaufen. Denn mancher ist durch das Zusammenleben mit allerlei Menschen und durch seinen Bedarf an Verkauf und Handel zu einem geworden, der oft verflucht, andere schmäht, vulgär redet und einen schlechten Charakter hat. Das hat er sich in seinem Handel und im Umgang mit den Menschen angeeignet. So hat er diese Eigenschaft eingebüßt, weil er sich in den Handel gestürzt hat, ohne diesen gewaltigen Grundpfeiler zu bewahren.

Der muslimische Kaufmann, der es mit sich selbst aufrichtig meint, macht den Handel und den Umgang mit den Menschen nicht zum Grund dafür, dass sein Charakter Schaden nimmt. Was gewinnt der Mensch, wenn er Geld erlangt und sein Charakter verdirbt?! Was hilft ihm sein Vermögen und was nützt es ihm, wenn der Charakter verdorben ist?!

Die vierte: Er sagte: ʿiffatun fī ṭuʿmah („Lauterkeit in der Nahrung“).
Das heißt, dass er sich in seiner Nahrung lauter hält, indem er darauf achtet, Erlaubtes zu erwerben, und sich vom Verbotenen und vom Zweifelhaften fernhält. Er, ʿalayhi-ṣ-ṣalātu wa-s-salām, sagte:

Ḥadīṯ

«إِنَّ الْحَلَالَ بَيِّنٌ، وَإِنَّ الْحَرَامَ بَيِّنٌ، وَبَيْنَهُمَا مُشْتَبِهَاتٌ لَا يَعْلَمُهُنَّ كَثِيرٌ مِنَ النَّاسِ، فَمَنِ اتَّقَى الشُّبُهَاتِ اسْتَبْرَأَ لِدِينِهِ وَعِرْضِهِ، وَمَنْ وَقَعَ فِي الشُّبُهَاتِ وَقَعَ فِي الْحَرَامِ، كَالرَّاعِي يَرْعَى حَوْلَ الْحِمَى يُوشِكُ أَنْ يَرْتَعَ فِيهِ، أَلَا وَإِنَّ لِكُلِّ مَلِكٍ حِمًى، أَلَا وَإِنَّ حِمَى اللَّهِ مَحَارِمُهُ»

„Das Erlaubte ist klar, und das Verbotene ist klar, und zwischen beiden gibt es zweifelhafte Dinge, die viele Menschen nicht kennen. Wer sich vor den zweifelhaften Dingen hütet, wahrt die Unbescholtenheit seiner Religion und seiner Ehre. Wer aber in die zweifelhaften Dinge gerät, gerät in das Verbotene, wie der Hirte, der um ein Schutzgebiet herum weidet und nahe daran ist, darin zu weiden. Wahrlich, jeder König hat ein Schutzgebiet; wahrlich, das Schutzgebiet Aḷḷāhs sind Seine Verbote.“910

Er achtet also auf die Lauterkeit seiner Nahrung, das heißt auf lautere Nahrung, in der nichts Verbotenes und keine Beimischung von Verbotenem ist. Enthält ein Verkauf ribā (unerlaubten Zins oder Mehrbetrag), Betrug, tadlīs (das Verschleiern von Mängeln) oder eine andere Form der in der šarīʿah (dem islamischen Recht) verbotenen Verkäufe, hält er sich gänzlich davon fern; denn die Lauterkeit der Nahrung gehört für ihn zu den festen Grundsätzen, die er nicht vernachlässigt. Er sucht den Gewinn so, dass dieser Grundsatz dabei nicht verletzt wird.11

Manche Menschen dagegen treten in den Handel und in das Feld des Gewinnerwerbs ein, ohne sich um die Lauterkeit der Nahrung zu kümmern. Es kümmert sie nicht, ob das Geld, das sie erworben haben, aus Erlaubtem oder aus Verbotenem stammt. Ja, manche haben dabei den Grundsatz: „Erlaubt ist, was dir in die Hand gefallen ist, und verboten ist, was dir entgangen ist.“12 Was ihm also in die Hand gefallen und in seinen Besitz gelangt ist, auf welchem Weg auch immer, das ist erlaubt; und verboten ist, was seine Hand nicht erreicht und was er nicht erlangt hat. So kümmert er sich nicht um Erlaubt oder Verboten. Er, ʿalayhi-ṣ-ṣalātu wa-s-salām, sagte:

Ḥadīṯ

«كُلُّ لَحْمٍ نَبَتَ مِنْ سُحْتٍ فَالنَّارُ أَوْلَى بِهِ»

„Jedem Fleisch, das aus unrechtmäßig Erworbenem gewachsen ist, ist das Feuer angemessener.“1314

Und er, ʿalayhi-ṣ-ṣalātu wa-s-salām, erwähnte:

Ḥadīṯ

«الرَّجُلَ يُطِيلُ السَّفَرَ، أَشْعَثَ أَغْبَرَ، يَمُدُّ يَدَيْهِ إِلَى السَّمَاءِ: يَا رَبِّ، يَا رَبِّ، وَمَطْعَمُهُ حَرَامٌ، وَمَشْرَبُهُ حَرَامٌ، وَمَلْبَسُهُ حَرَامٌ، وَغُذِيَ بِالْحَرَامِ، فَأَنَّى يُسْتَجَابُ لِذَلِكَ»

„… den Mann, der lange reist, zerzaust und staubbedeckt, und seine Hände zum Himmel ausstreckt: ‚O mein Herr, o mein Herr!‘, während seine Speise verboten ist, sein Getränk verboten ist, seine Kleidung verboten ist und er mit Verbotenem genährt wurde; wie soll ihm da geantwortet werden?“1516

Das heißt: Wie soll dem geantwortet werden, dessen Zustand so ist?! Deshalb sagte einer der salaf (der frühen Generationen der Muslime):

Wahb ibn Munabbih

«مَنْ سَرَّهُ أَنْ يَسْتَجِيبَ اللَّهُ دَعْوَتَهُ، فَلْيُطِبْ طُعْمَتَهُ»

„Wem es Freude bereitet, dass Aḷḷāh sein Bittgebet erhört, der soll seine Nahrung rein halten.“1718

Das ist ein Bereich, dem sich der muslimische Kaufmann mit Rechtskenntnis und Verständnis widmen sollte. Er nimmt nichts an Speise und Getränk zu sich, ohne sich zuvor kundig gemacht zu haben: Ist es rein, isst und trinkt er es; ist es verboten oder zweifelhaft, lässt er es und hält sich davon fern. Denn zu seinen festen Grundsätzen gehört die Reinheit der Nahrung. Darüber wird nicht verhandelt; vielmehr gehört sie zu den Dingen, die bei ihm fest und tief verankert sind.

So bewahre, mein Bruder, muslimischer Kaufmann, diese vier Grundpfeiler und gib nichts von ihnen auf. Hüte dich vor dem Satan und vor der Seele, die zum Bösen antreibt,19 etwa wenn gesagt wird: „Ich bin mit Wahrhaftigkeit auf den Markt gegangen, und meine Ware ist liegen geblieben; es verkauft sich nur die Ware der Lügner oder Betrüger um mich herum, die die Menschen belügen, ‚Bei Aḷḷāh, das ist neu‘ sagen und schwören.“ Denn er (der Markt) ist ein Feld der Läuterung des Charakters. Und es schadet dir nicht, was dir von der diesseitigen Welt entgeht; das ist ein aufrichtiger Rat deines Propheten, ʿalayhi-ṣ-ṣalātu wa-s-salām, an dich. Du wirst es sehen, wenn du geduldig an der sunnah festhältst und die Vermächtnisse des edlen Propheten, ʿalayhi-ṣ-ṣalātu wa-s-salām, bewahrst. Und das lobenswerte Ende ist dein, im Diesseits und im Jenseits.

Möge Aḷḷāh dich, mein edler Bruder, vor verwerflichen Charakterzügen, Taten und Neigungen bewahren und dir erlaubtes Vermögen und ein angenehmes Leben gewähren; gewiss, Er ist allhörend und erhört die Bitten. Und Aḷḷāh weiß es am besten. Wa ṣalla-ḷḷāhu wa sallama ʿalā ʿabdi-llāhi wa rasūlihi nabiyyinā Muḥammadin wa ālihi wa ṣaḥbihi aǧmaʿīn (und Aḷḷāh segne und grüße Seinen Diener und Gesandten, unseren Propheten Muḥammad, seine Familie und seine Gefährten allesamt).

Quelle: ʿAbd ar-Razzāq ibn ʿAbd al-Muḥsin al-Badr, Arbaʿ Rakāʾiz li-t-Tāǧir al-Muslim (أربع ركائز للتاجر المسلم), Artikel auf der offiziellen Website des Autors: al-badr.net/detail/xVU4c0kPwESr. Übersetzung und Anmerkungen [A.d.Ü.]: Ferhat Abū ʿAbdillāh.

  1. [A.d.Ü.] Aḥmad, al-Musnad Nr. 6652, von ʿAbduḷḷāh ibn ʿAmr. ↩︎
  2. [A.d.Ü.] Der Šayḫ erläutert die Aussage im Folgenden: Der Kaufmann hält an diesen Eigenschaften fest, auch wenn ihm dadurch Gewinne entgehen. Er soll den entgangenen Gewinn nicht bedauern und auf den gesegneten Ersatz von Aḷḷāh vertrauen. ↩︎
  3. [A.d.Ü.] Ṭuʿmah bedeutet Nahrung, das, wovon man isst: Ibn Manẓūr, Lisān al-ʿArab (Dār Ṣādir, Beirut, 3. Aufl., 1414 n. H.) 12/365. Der Šayḫ erklärt die „Lauterkeit in der Nahrung“ weiter unten mit dem Erwerb des Erlaubten. ↩︎
  4. [A.d.Ü.] Hier und im Folgenden steht im Arabischen ḍayyaʿa bzw. taḍyīʿ. Ibn Manẓūr erklärt aḍ-ḍayāʿ als Vernachlässigung (al-ihmāl) und nennt iḍāʿah und taḍyīʿ gleichbedeutend: Lisān al-ʿArab 8/231. Je nach Zusammenhang ist das Wort unterschiedlich wiedergegeben: bei den Rechten der Menschen mit „missachten“, beim anvertrauten Gut mit „vernachlässigen“, bei der Wahrhaftigkeit und den Grundpfeilern mit „aufgeben“, bei Charaktereigenschaften mit „einbüßen“ und „Schaden nehmen“. ↩︎
  5. [A.d.Ü.] Im Musnad steht der ḥadīṯ unter Nr. 15424, jedoch von einem Mann aus Qurayš, der ihn von seinem Vater überliefert. Von Anas überliefern ihn aṭ-Ṭabarānī (al-Muʿǧam al-Kabīr Nr. 760), ad-Dāraquṭnī (Nr. 2937) und al-Ḥākim (2/46); außerdem Abū Dāwūd Nr. 3535 und at-Tirmiḏī Nr. 1264, von Abū Hurayrah. So nach den Herausgebern des Musnad (Ausgabe ar-Risālah) zu Nr. 15424. ↩︎
  6. [A.d.Ü.] Amānah bedeutet sowohl das anvertraute Gut als auch die Vertrauenswürdigkeit. Im ḥadīṯ („das Bewahren des anvertrauten Gutes“) steht die erste Bedeutung im Vordergrund, hier die zweite. ↩︎
  7. [A.d.Ü.] al-Buḫārī Nr. 6094, Muslim Nr. 2607, von ʿAbduḷḷāh ibn Masʿūd; der Wortlaut mit „Hütet euch“ ist der Muslims. ↩︎
  8. [A.d.Ü.] Muslim Nr. 106, von Abū Ḏarr. Die beiden anderen sind nach seinem Wortlaut der, der sein Gewand herabhängen lässt (al-musbil), und der, der seine Gaben vorhält (al-mannān). ↩︎
  9. [A.d.Ü.] al-Buḫārī Nr. 52, Muslim Nr. 1599, von an-Nuʿmān ibn Bašīr; der hier zitierte Wortlaut ist der Muslims. ↩︎
  10. [A.d.Ü.] Ibn Raǧab erklärt istabraʾa: Er hat für seine Religion und seine Ehre die Freiheit von Mangel und Makel gesucht; mit der Ehre (ʿirḍ) ist das gemeint, worauf sich Lob und Tadel einer Person beziehen: Ibn Raǧab, Ǧāmiʿ al-ʿUlūm wa-l-Ḥikam, hrsg. von Šuʿayb al-Arnaʾūṭ und Ibrāhīm Bāǧis (Muʾassasat ar-Risālah, 7. Aufl., 1422 n. H.) 1/203, zum sechsten ḥadīṯ. ↩︎
  11. [A.d.Ü.] Zwei Beispiele aus dem Alltag behandeln die Antworten auf Frage Nr. 2 (Altgold beim Juwelier mit neuem Schmuck verrechnen) und Frage Nr. 5 (erlaubte Waren und Dienste, die für Verbotenes genutzt werden). ↩︎
  12. [A.d.Ü.] Im Arabischen ein Wortspiel: al-ḥalālu mā ḥalla bi-yadik („erlaubt ist, was in deiner Hand gelandet ist“) und al-ḥarāmu mā ḥurimta minhu („verboten ist, was dir verwehrt blieb“). ↩︎
  13. [A.d.Ü.] Mit ähnlichem Wortlaut überliefert, u. a. von Kaʿb ibn ʿUǧrah bei at-Tirmiḏī Nr. 614 („Es wächst kein Fleisch aus suḥt (unrechtmäßig Erworbenem), ohne dass das Feuer ihm angemessener wäre“) und von Ǧābir ibn ʿAbdillāh bei Aḥmad, al-Musnad Nr. 14441. ↩︎
  14. [A.d.Ü.] Suḥt ist nach Ibn Manẓūr alles Verbotene, das zu nennen hässlich ist; auch: unlauterer, verbotener Erwerb, der Schande nach sich zieht: Lisān al-ʿArab 2/41. ↩︎
  15. [A.d.Ü.] Ibn Raǧab erklärt: Die Frage drückt Verwunderung aus und dass die Erhörung fern liegt; sie besagt nicht ausdrücklich, dass eine Erhörung unmöglich ist oder gänzlich ausgeschlossen. Daraus ergibt sich, dass der ausgiebige Umgang mit Verbotenem und die Ernährung davon zu den Hindernissen der Erhörung gehören: Ibn Raǧab, Ǧāmiʿ al-ʿUlūm wa-l-Ḥikam 1/275. ↩︎
  16. [A.d.Ü.] Muslim Nr. 1015, von Abū Hurayrah. Der ḥadīṯ beginnt mit den Worten: „Aḷḷāh ist gut und nimmt nur Gutes an.“ ↩︎
  17. [A.d.Ü.] Es ist Wahb ibn Munabbih: Ibn Raǧab, Ǧāmiʿ al-ʿUlūm wa-l-Ḥikam 1/275, zum zehnten ḥadīṯ. ↩︎
  18. [A.d.Ü.] Mit dem Reinhalten der Nahrung ist hier gemeint, auf ihre erlaubte Herkunft zu achten, wie der Šayḫ es im Folgenden durch die Abgrenzung von verbotenem und zweifelhaftem Erwerb erläutert. ↩︎
  19. [A.d.Ü.] „Die Seele, die zum Bösen antreibt“ nimmt Sūrat Yūsuf (12:53) auf. ↩︎