Die Schäden durch Drogen

Übersetzung: Die Schäden durch Drogen

Von Šayḫ ʿAbd ar-Razzāq ibn ʿAbd al-Muḥsin al-Badr. Aus dem Arabischen übersetzt von Ferhat Abū ʿAbdillāh.

Gewiss, die Gunst Aḷḷāhs, ʿazza wa ǧalla, die Er uns Gläubigen durch diese Religion erwiesen hat, ist eine gewaltige Gunst und eine große Wohltat; denn Aḷḷāh, ʿazza wa ǧalla, sagt:

Qurʾān

وَلَٰكِنَّ ٱللَّهَ حَبَّبَ إِلَيۡكُمُ ٱلۡإِيمَٰنَ وَزَيَّنَهُۥ فِي قُلُوبِكُمۡ وَكَرَّهَ إِلَيۡكُمُ ٱلۡكُفۡرَ وَٱلۡفُسُوقَ وَٱلۡعِصۡيَانَۚ أُوْلَٰٓئِكَ هُمُ ٱلرَّٰشِدُونَ فَضۡلٗا مِّنَ ٱللَّهِ وَنِعۡمَةٗۚ وَٱللَّهُ عَلِيمٌ حَكِيمٞ

„Doch Aḷḷāh hat euch den Glauben lieb gemacht und ihn in euren Herzen ausgeschmückt und euch den Unglauben, den Frevel und den Ungehorsam verhasst gemacht. Jene sind die Rechtgeleiteten, als Huld von Aḷḷāh und als Gunst. Und Aḷḷāh ist Allwissend und Allweise.“

Sūrat al-Ḥuǧurāt (49:7–8)

Durch diese Religion wurden den Gläubigen ihr Verstand, ihr Charakter, ihr Vermögen und ihre Ehre bewahrt, und so wurde ihr Leben ein gutes Leben. Welch gewaltige Gunst und welch große Wohltat! Aḷḷāh, tabāraka wa taʿālā, gebührt daher alles Lob, zuerst und zuletzt, und Ihm gebührt aller Dank, äußerlich wie innerlich.

Wenn die Religion des Islām den Gläubigen ihren Verstand, ihre Ehre, ihren Charakter und ihren Umgang miteinander bewahrt hat, so gibt es zugleich Dinge, die Tore zum Übel, Zugänge zum Verderben und Orte des Untergangs sind. Tritt der Mensch durch sie ein, wird sein Verstand verdorben, seine Religion geht verloren, sein Charakter zerfällt, und er gerät in verschiedenste Formen von Niedrigkeit sowie in schlechte und verwerfliche Angelegenheiten.

Zu den schädlichsten und gefährlichsten Dingen in diesem Bereich gehört für die Menschen, insbesondere für die Jugend, der Konsum von Drogen. Und was lässt dich wissen, was es mit Drogen auf sich hat! Wie gewaltig ist ihr Übel, wie groß ihre Gefahr und wie schwer sind die Schäden, die sie an Verstand, Denken, Charakter, Anstand, Religion und Werten anrichten!

Unter den Vernünftigen und Einsichtigen gilt inzwischen als feststehend, dass Drogen in unserer Zeit zu den wirksamsten Waffen geworden sind, deren sich die Feinde der Religion Aḷḷāhs bedienen, um den Kindern der Muslime schweren Schaden zuzufügen und ihre Religion, ihren Verstand und ihren Charakter zu verderben, sodass sie schließlich selbst zu Werkzeugen des Verderbens, des Übels und der Zerstörung in ihren muslimischen Gesellschaften werden.1

Der Islām hat berauschende Getränke2, Rauschmittel, Drogen und benebelnde Substanzen verboten, weil das Verbrechen, das sie an den Menschen begehen, ein gewaltiges Verbrechen ist und der Schaden, den sie ihnen zufügen, ein schwerer Schaden. Wer nachdenkt, erkennt dies, und wer Einsicht besitzt, dem wird es deutlich. Vom Propheten, ṣalla-ḷḷāhu ʿalayhi wa sallam, ist authentisch überliefert, dass er sagte:

اجْتَنِبُوا الْخَمْرَ فَإِنَّهَا مِفْتَاحُ كُلِّ شَرٍّ

„Meidet berauschende Getränke, denn sie sind der Schlüssel zu jedem Übel.“3

Sie sind somit die Schlüssel zu den Übeln, der Sammelpunkt aller Schlechtigkeit und die Quelle von Abscheulichkeiten jeder Art. Setzt ein junger Mensch seinen Fuß auf diesen Weg, den Weg des Konsums berauschender Getränke und von Drogen, so hat er an sich selbst ein gewaltiges Verbrechen begangen und sich auf einen verhängnisvollen Pfad und vor ein gefährliches Tor gebracht, das ihn zu jedem Übel und jeder Heimsuchung führt.

Wir sollten wissen, dass Drogen allerlei Schäden, mancherlei Heimsuchungen und vielerlei Übel in sich vereinen, die sich ihrer Vielzahl wegen nicht zählen lassen, sodass einer der Gelehrten, als er die Schäden des Haschisch aufzählte, sogar sagte:

فَفِي أَكْلِهَا مِئَةٌ وَعِشْرُونَ مَضَرَّةً دِينِيَّةً وَدُنْيَوِيَّةً

„Sein Verzehr bringt einhundertzwanzig religiöse und weltliche Schäden mit sich.“4

Selbst diese Zahl erscheint gering, wenn man die Schäden und Abscheulichkeiten der Drogen sowie die gefährlichen Folgen und gewaltigen Schäden erfassen wollte, die für den Konsumenten im Diesseits und im Jenseits daraus entstehen.

Wie sehr halten Drogen vom Gedenken Aḷḷāhs, ʿazza wa ǧalla, ab, entfernen vom Gottesdienst, bringen vom Gehorsam ab und führen zu Sünden und verbotenen Dingen. Aḷḷāh, subḥānahu wa taʿālā, sagt:

Qurʾān

إِنَّمَا يُرِيدُ ٱلشَّيۡطَٰنُ أَن يُوقِعَ بَيۡنَكُمُ ٱلۡعَدَٰوَةَ وَٱلۡبَغۡضَآءَ فِي ٱلۡخَمۡرِ وَٱلۡمَيۡسِرِ وَيَصُدَّكُمۡ عَن ذِكۡرِ ٱللَّهِ وَعَنِ ٱلصَّلَوٰةِۖ فَهَلۡ أَنتُم مُّنتَهُونَ

„Der Satan will nur durch berauschende Getränke und Glücksspiel Feindschaft und Hass zwischen euch entstehen lassen und euch vom Gedenken Aḷḷāhs und vom Gebet abhalten. Wollt ihr denn nicht aufhören?“

Sūrat al-Māʾidah (5:91)

Wie viel Übel bringen sie hervor, wie sehr verbreiten sie Übergriffe und fördern Verbrechen!5 Wer seinen Fuß auf den Weg der Drogen setzt, hat seinen Fuß auf den Weg des Verbrechens gesetzt. Denn Drogenkonsumenten gehören zu den Menschen, die am häufigsten den Weg verschiedenster Verbrechen beschreiten: von Tötungen über Diebstähle und Vergewaltigungen bis hin zu anderen Arten von Übergriffen.

Wie schwer wiegt der Schaden, den der Drogenkonsum stabilen Familien zufügt!6 Befindet sich in einer Familie jemand, der Drogen konsumiert, insbesondere wenn es sich um das Familienoberhaupt handelt, so fügt er seiner Familie großen Schaden zu. Wie viele Familien sind dadurch auseinandergebrochen, wie viele Kinder wurden voneinander getrennt und wie oft kam es wegen dieser gefährlichen Plage und schweren Heimsuchung zu Trennungen durch ḫulʿ7 und zu Scheidungen!

Der Drogenkonsum raubt das Schamgefühl; ja, Drogen entreißen dem Konsumenten sein Schamgefühl in hohem Maße. Und man braucht nicht zu fragen, wie verhängnisvoll der Zustand eines Menschen ist, dem sein Schamgefühl abhandengekommen ist; denn:

إِنَّ مِمَّا أَدْرَكَ النَّاسُ مِنْ كَلاَمِ النُّبُوَّةِ الأُولَى: إِذَا لَمْ تَسْتَحِ فَاصْنَعْ مَا شِئْتَ

„Zu dem, was die Menschen von den Worten der früheren Prophetie erreicht hat, gehört: Wenn du dich nicht schämst, dann tu, was du willst.“8

Der Drogenkonsum zerstört auch jenes Ehrgefühl, durch das die Ehre geschützt und die Tugend bewahrt wird. Manche Drogenkonsumenten sind sogar so weit gekommen, dass es ihnen gleichgültig ist, ihre eigene Ehre preiszugeben, sei es die Ehefrau, die Schwester oder die Tochter, um an Drogen oder an Geld zu gelangen, mit dem sie Drogen kaufen können.

Wie sehr töten Drogen die Ambitionen und den Ehrgeiz eines Menschen! Der Konsument gelangt schließlich an einen Punkt, an dem er nach der Einnahme einer Dosis in seinem Leben kein anderes Bestreben mehr hat, als an die nächste Dosis zu gelangen. Nichts anderes beschäftigt ihn.

Wie viele weitere gewaltige Schäden und schwerwiegende Folgen entstehen aus dem Drogenkonsum, an Verderben, Übeln und Schäden aller Art!

Was aber die Strafe für denjenigen betrifft, der Rauschmittel oder Drogen konsumiert, wenn er am Tag der Auferstehung vor Aḷḷāh, ʿazza wa ǧalla, steht, so ist sie gewaltig und furchtbar. Dazu gibt es zahlreiche aḥādīṯ vom Gesandten Aḷḷāhs, ṣalla-ḷḷāhu ʿalayhi wa sallam, als aufrichtiger Rat für die Gemeinschaft und als Warnung für die Menschen. Im Musnad des Imām Aḥmad (gest. 241 n. H.) wird im ḥadīṯ von Ibn ʿAbbās, raḍiya-ḷḷāhu ʿanhumā, überliefert, dass der Prophet, ṣalla-ḷḷāhu ʿalayhi wa sallam, sagte:

مُدْمِنُ الْخَمْرِ إِنْ مَاتَ لَقِيَ اللَّهَ كَعَابِدِ وَثَنٍ

„Wer beständig berauschende Getränke trinkt, begegnet Aḷḷāh, wenn er so stirbt, wie ein Götzenanbeter.“9

Authentisch belegt ist in Sunan Ibn Māǧah von Abū d-Dardāʾ, raḍiya-ḷḷāhu ʿanhu, dass der Prophet, ṣalla-ḷḷāhu ʿalayhi wa sallam, sagte:

لَا يَدْخُلُ الْجَنَّةَ مُدْمِنُ خَمْرٍ

„Wer beständig berauschende Getränke trinkt, wird das Paradies nicht betreten.“1011

Und in Ṣaḥīḥ Muslim ist im ḥadīṯ von Ǧābir, raḍiya-ḷḷāhu ʿanhu, belegt, dass der Prophet, ṣalla-ḷḷāhu ʿalayhi wa sallam, sagte:

كُلُّ مُسْكِرٍ حَرَامٌ، إِنَّ عَلَى اللهِ عَزَّ وَجَلَّ عَهْدًا لِمَنْ يَشْرَبُ الْمُسْكِرَ أَنْ يَسْقِيَهُ مِنْ طِينَةِ الْخَبَالِ. قَالُوا: يَا رَسُولَ اللهِ، وَمَا طِينَةُ الْخَبَالِ؟ قَالَ: عَرَقُ أَهْلِ النَّارِ، أَوْ عُصَارَةُ أَهْلِ النَّارِ

„Jedes Berauschende ist verboten. Aḷḷāh, ʿazza wa ǧalla, hat gegenüber demjenigen, der Berauschendes trinkt, eine Verpflichtung übernommen, ihm vom Schlamm des Verderbens zu trinken zu geben.“ Sie fragten: „O Gesandter Aḷḷāhs, was ist der Schlamm des Verderbens?“ Er sagte: „Der Schweiß der Bewohner des Höllenfeuers oder das, was aus den Bewohnern des Höllenfeuers ausgepresst wird.“1213

Die aḥādīṯ zu diesem Thema sind zahlreich.

O Jugendlicher! Wenn du von dieser Sache verschont geblieben bist, dann lobe Denjenigen, Der dich davor bewahrt hat. Bitte Ihn, subḥānahu wa taʿālā, dich in dieser Bewahrung zu festigen, dich vor dieser Heimsuchung zu schützen, dir deine Religion zu bewahren und dich vor den Toren des Übels und des Verderbens zu schützen. Hüte dich vor diesem Weg, insbesondere vor seinen Anfängen; denn solche Anfänge ziehen traurige Enden und schmerzhafte Folgen nach sich.

Und o Jugendlicher! Wenn du bereits in etwas davon geraten bist, dann rette dich selbst durch aufrichtige Reue und die Rückkehr zu Aḷḷāh, subḥānahu wa taʿālā. Hüte dich, ja hüte dich davor, auf diesem Weg weiterzugehen; denn seine Folgen für dich im Diesseits und im Jenseits sind verhängnisvoll und schwerwiegend.

Wir bitten Aḷḷāh, ǧalla fī ʿulāhu, bei Seinen schönsten Namen und erhabenen Eigenschaften, unsere Söhne und Töchter zu bewahren, sie vor den Übeln zu schützen und sie so zu beschützen, wie Er Seine rechtschaffenen Diener beschützt. Er, tabāraka wa taʿālā, hört das Bittgebet; auf Ihn richtet sich die Hoffnung. Er genügt uns, und Er ist der beste Sachwalter.

Quelle: ʿAbd ar-Razzāq ibn ʿAbd al-Muḥsin al-Badr, Aḍrār al-Muḫaddirāt (أضرار المخدرات), Artikel auf der offiziellen Website des Autors: al-badr.net/muqolat/7097. Übersetzung und Anmerkungen [A.d.Ü.]: Ferhat Abū ʿAbdillāh.

  1. [A.d.Ü.] Leider leben wir in einer Zeit, in der sich nicht wenige derjenigen, die mit Drogen handeln, Muslime nennen, ohne darüber nachzudenken, welchen Schaden sie hinterlassen: an Kindern und Familien, ob muslimisch oder nicht, und an der ganzen Gesellschaft. Dabei ist es im Islām verboten, irgendeinem Menschen Schaden zuzufügen; der Prophet, ṣalla-ḷḷāhu ʿalayhi wa sallam, sagte: „Kein Schaden und keine Schädigung.“ (Ibn Māǧah Nr. 2341, von Ibn ʿAbbās). Hinzu kommt, dass sie damit den Ruf der Muslime und mittelbar auch das Bild des Islām in den Augen der Nichtmuslime beschmutzen, obwohl der Islām Drogen und ihren Handel ausdrücklich verbietet. ↩︎
  2. [A.d.Ü.] Arabisch ḫamr, abgeleitet von ḫamara, „bedecken, verhüllen“. Der Begriff ist nicht auf Getränke beschränkt: ʿUmar ibn al-Ḫaṭṭāb, raḍiya-ḷḷāhu ʿanhu, sagte in einer Predigt auf der Kanzel des Gesandten Aḷḷāhs, ṣalla-ḷḷāhu ʿalayhi wa sallam: „… und ḫamr ist, was den Verstand bedeckt.“ (al-Buḫārī Nr. 5581 und Nr. 5588; Muslim Nr. 3032, von Ibn ʿUmar). Und der Prophet, ṣalla-ḷḷāhu ʿalayhi wa sallam, sagte: „Jedes Berauschende ist ḫamr, und jedes Berauschende ist verboten.“ (Muslim Nr. 2003, von Ibn ʿUmar). Deshalb gilt, was in diesem Artikel über berauschende Getränke gesagt wird, ebenso für Drogen und alle anderen Mittel, die den Verstand benebeln. ↩︎
  3. [A.d.Ü.] Al-Ḥākim (gest. 405 n. H.), al-Mustadrak ʿalā ṣ-Ṣaḥīḥayn Nr. 7324, vom Prophetengefährten Ibn ʿAbbās; al-Ḥākim: „ṣaḥīḥ al-isnād“. Al-Albānī (gest. 1420 n. H.) stuft ihn als ḥasan li-ġayrihi ein (Ṣaḥīḥ at-Tarġīb wa-t-Tarhīb Nr. 2368). Mit ähnlichem Wortlaut („Trinke keine berauschenden Getränke, denn sie sind der Schlüssel zu jedem Übel.“) auch bei Ibn Māǧah Nr. 3371 von Abū d-Dardāʾ. ↩︎
  4. [A.d.Ü.] Wer diesen Satz zuerst gesagt hat, wird in den Quellen nicht genannt. Az-Zarkašī (gest. 794 n. H.) führt ihn in seiner Schrift über das Verbot des Haschisch mit „einige haben erwähnt“ an (Zahr al-ʿArīš fī Taḥrīm al-Ḥašīš, S. 93), Ibn Ḥaǧar al-Haytamī (gest. 974 n. H.) mit „einige Gelehrte sagten“ (az-Zawāǧir ʿan Iqtirāf al-Kabāʾir 1/358) beziehungsweise „einige sagten“ (al-Fatāwā al-Kubrā al-Fiqhiyyah 4/233). ↩︎
  5. [A.d.Ü.] Zur Einordnung für Deutschland: Das Bundeskriminalamt verzeichnete für 2025 ohne Cannabis 122.082 Rauschgiftdelikte; der Rauschgifthandel ist zugleich das Hauptbetätigungsfeld der organisierten Kriminalität (Bundeslagebild Rauschgiftkriminalität 2025, vorgestellt am 15. September 2026). Im Bundeslagebild Organisierte Kriminalität 2024 registrierte das BKA in diesen Verfahren 282 Gewaltstraftaten und stellte 422 Schusswaffen fest. Die amtlichen Zahlen erfassen nur Fälle, die der Polizei bekannt werden, und bilden das tatsächliche Ausmaß nach polizeilicher Einschätzung nicht annähernd ab (so etwa LKA Sachsen, Polizeiliche Kriminalstatistik 2024, S. 84). ↩︎
  6. [A.d.Ü.] Und wie schwer wiegt erst die Schuld derer, die Drogen verkaufen! Wie viele Sünden werden durch sie begangen und wie viele Familien durch sie zerstört. Der Prophet, ṣalla-ḷḷāhu ʿalayhi wa sallam, hat ausdrücklich auch den Verkäufer verflucht: „Aḷḷāh hat die berauschenden Getränke verflucht, und den, der sie trinkt, den, der sie ausschenkt, den, der sie verkauft, den, der sie kauft, den, der sie keltert, den, für den sie gekeltert werden, den, der sie trägt, und den, zu dem sie getragen werden.“ (Abū Dāwūd Nr. 3674, von Ibn ʿUmar). Und Aḷḷāh sagt: وَلَا تَعَاوَنُواْ عَلَى ٱلۡإِثۡمِ وَٱلۡعُدۡوَٰنِۚ وَٱتَّقُواْ ٱللَّهَۖ إِنَّ ٱللَّهَ شَدِيدُ ٱلۡعِقَابِ „Und helft einander nicht zur Sünde und feindseligem Vorgehen, und fürchtet Aḷḷāh. Gewiss, Aḷḷāh ist streng im Bestrafen.“ (Sūrat al-Māʾidah, 5:2). Wer zum Übel anleitet, trägt zudem die Sünde derer mit, die ihm folgen: „…und wer zu einem Irrweg aufruft, auf dem lastet an Sünde so viel wie die Sünden derer, die ihm folgen, ohne dass dies ihre Sünden im Geringsten mindert.“ (Muslim Nr. 2674, von Abū Hurayrah). ↩︎
  7. [A.d.Ü.] Ḫulʿ ist die Trennung der Ehe auf Wunsch der Frau gegen eine Gegenleistung, die sie dem Ehemann erbringt, meist indem sie ihm die Brautgabe (mahr) ganz oder teilweise zurückgibt. Die Ḥanbaliten definieren sie als „Trennung von der Ehefrau gegen eine Gegenleistung mit bestimmten Worten“ (al-Buhūtī, ar-Rauḍ al-Murbiʿ, Dār al-Muʾayyad und Muʾassasat ar-Risālah, S. 552; Marʿī al-Karmī, Ġāyat al-Muntahā, Ġirās, 2/254). ↩︎
  8. [A.d.Ü.] Al-Buḫārī Nr. 3483 und Nr. 6120, von Abū Masʿūd al-Anṣārī. Zur Bedeutung von „dann tu, was du willst“ nennt Ibn Raǧab (gest. 795 n. H.) zwei Erklärungen, nach denen die Befehlsform keine Erlaubnis ist: Entweder ist sie „ein Befehl im Sinne der Drohung und Androhung, und die Bedeutung ist: Wenn du kein Schamgefühl hast, dann tu, was du willst, denn Aḷḷāh wird es dir vergelten“, wie in Seinem Wort „Tut, was ihr wollt“ (Sūrat Fuṣṣilat, 41:40). Oder sie ist eine Feststellung in Befehlsform: „Wer kein Schamgefühl hat, tut, was er will; denn was von abscheulichen Taten abhält, ist das Schamgefühl“; diese Erklärung wählten unter anderem Abū ʿUbayd al-Qāsim ibn Sallām (gest. 224 n. H.), Ibn Qutaybah (gest. 276 n. H.) und Muḥammad ibn Naṣr al-Marwazī (gest. 294 n. H.) (Ibn Raǧab, Ǧāmiʿ al-ʿUlūm wa-l-Ḥikam, Ausgabe al-Arnaʾūṭ, Muʾassasat ar-Risālah, 1/497–498). ↩︎
  9. [A.d.Ü.] Aḥmad, al-Musnad Nr. 2453, über Muḥammad ibn al-Munkadir (gest. 130 n. H.), der sagte: „Mir wurde von Ibn ʿAbbās berichtet“. Šuʿayb al-Arnaʾūṭ (gest. 1438 n. H.) und die Mitherausgeber urteilen: „Seine Überlieferungskette ist schwach, weil der Vermittler zwischen Muḥammad ibn al-Munkadir und Ibn ʿAbbās unbekannt ist“ (al-Musnad, Ausgabe ar-Risālah, 4/265). Al-Albānī stuft den ḥadīṯ wegen stützender Überlieferungen als ṣaḥīḥ li-ġayrihi ein (Ṣaḥīḥ at-Tarġīb wa-t-Tarhīb Nr. 2364). ↩︎
  10. [A.d.Ü.] Ibn Māǧah Nr. 3376; von al-Albānī als ṣaḥīḥ eingestuft. ↩︎
  11. [A.d.Ü.] Diese beiden aḥādīṯ gehören zu den Texten der Androhung (nuṣūṣ al-waʿīd). Sie bedeuten nicht, dass ein Muslim durch den Konsum von Rauschmitteln aus dem Islām austritt. Nach der Lehre der ahl as-sunnah macht eine große Sünde ihren Täter nicht zum Ungläubigen; er untersteht dem Willen Aḷḷāhs, der sagt: „Gewiss, Aḷḷāh vergibt nicht, dass Ihm etwas beigesellt wird; doch was darunter liegt, vergibt Er, wem Er will.“ (Sūrat an-Nisāʾ, 4:48). Sulaymān ibn ʿAbdillāh Āl aš-Šayḫ (gest. 1233 n. H.) erklärt zum ḥadīṯ „Drei betreten das Paradies nicht: wer beständig berauschende Getränke trinkt …“, dass die Altvorderen es ablehnten, solche Texte umzudeuten, und sagten: „Lasst sie so stehen, wie sie gekommen sind“, obwohl der Täter nach ihrer Lehre die Religion nicht verlässt; die meisten Erklärer verstehen sie entweder so, dass jemand dies für erlaubt hält, oder so, dass er das Paradies erst nach der Strafe betritt, wenn er nicht bereut (Taysīr al-ʿAzīz al-Ḥamīd, S. 386–387). Ibn Ḥibbān (gest. 354 n. H.) überschreibt das Kapitel zu diesem ḥadīṯ damit, dass der beständige Trinker Aḷḷāh „mit der Sünde eines Götzenanbeters“ begegnen kann (al-Iḥsān 12/167). Ähnlich drastisch drückte es der Prophetengefährte ʿAbduḷḷāh ibn ʿAmr ibn al-ʿĀṣ aus: „Wer dem Wein beständig ergeben ist, ist wie einer, der al-Lāt und al-ʿUzzā angebetet hat.“ (Saʿīd ibn Manṣūr (gest. 227 n. H.), as-Sunan, hrsg. von Saʿd Āl Ḥumayyid, 4/1597, Nr. 818, über Sālim ibn Abī l-Ǧaʿd). Die Warnung ist also sehr ernst zu nehmen; die Tür der Reue steht jedoch jedem offen, solange er lebt. ↩︎
  12. [A.d.Ü.] Muslim Nr. 2002, von Ǧābir ibn ʿAbdillāh. ↩︎
  13. [A.d.Ü.] Arabisch ʿuṣārah, wörtlich „das Ausgepresste“. Die Gelehrten erklären es als den Eiter (ṣadīd) der Bewohner des Höllenfeuers; so stellt Ibn Qurqūl (gest. 569 n. H.) beide Erklärungen nebeneinander (Maṭāliʿ al-Anwār ʿalā Ṣiḥāḥ al-Āṯār 2/410), und in einer Überlieferung bei Aḥmad heißt es ausdrücklich „der Eiter der Bewohner des Höllenfeuers“. ↩︎